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CERT-IQ - Gesundheit | Bildung | Sozialwesen

Die Zertifizierung nach ISO 9001:2008

 

Die Zertifizierung nach ISO 9001:2008 überprüft Ihr Qualitätsmanagement in puncto Vollständigkeit und Wirksamkeit in der Praxis. Zentrale Eckpunkte dabei sind z. B. die Transparenz der Arbeitsprozesse, um beste Resultate in Qualität und Wirtschaftlichkeit zu erzielen - und diese kontinuierlich zu optimieren [Prozessorientierung].

 

Voraussetzung für eine Zertifizierung ist ein betriebsinternes Qualitätsmanagement, das nach den ISO 9001-Vorgaben aufgebaut ist. Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie, falls Ihr Qualitätsmanagement die Vorausetzungen nicht vollständig erfüllt.

Vorgehen
: CERT iQ unterstützt Sie bis zur Zertifikatsübergabe bei jedem Arbeitsschritt. Besonders wichtig ist uns dabei ein Procedere, das sich nicht auf Insellösungen beschränkt, sondern Ihre Einrichtung als Ganzes stärkt. Und das in partnerschaftlich-konstruktiver Zusammenarbeit für eine zügige Zertifizierung sorgt!

Stufe 1 Audit [Dokumentenprüfung]

Ihr Auditor vereinbart mit Ihnen einen Termin für Ihr Stufe 1 Audit.  Im Stufe 1 Audit wird von einem Auditor, der dem Auditteam des Zertifizierungsverfahrens angehört, überprüft, ob das Managementsystem den Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2008 genügt. Die Beurteilung enthält eine Prüfung der Dokumentation und eine stichprobenweise Überprüfung vor Ort in den einzelnen Bereiches des Unternehmens auf Einführung und Umsetzung der festgelegten Maßnahmen. Die Vorbereitung und Durchführung des Stufe 1 Audits erfolgt in Abstimmung mit dem Ihrem Qualitätsmanagementbeauftragten. Während des Stufe 1 Audits vereinbart Ihr Auditor mit Ihnen den Termin für das Stufe 2 Audit und erstellt hierzu einen individuellen Auditplan. Sofern die Dokumente den Anforderungen der ISO 9001:2008 entsprechen, steht einer Zertifizierung [Stufe 2] nichts im Wege.


Stufe 2 Audit [Zertifizierungsaudit]

Kurz vor dem Zertifizierungsaudit [Stufe 2] nimmt Ihr Auditor mit Ihnen für letzte Fragen Kontakt auf.  Am Zertifizierungstag auditieren die Auditoren Ihre Einrichtung entsprechend des Auditplans.

Bewertungsgrundlage des Audits ist die ISO 9001:2008, gesetzliche Vorgaben und Ihre eigenen Standards und Verfahren, die Sie in Ihrem QM-Handbuch beschrieben haben. Nach erfolgter Auditdurchführung vor Ort empfiehlt der Auditleiter die Zertifikatserteilung und erstellt einen abschließenden Auditbericht. Sollten während des Audits Abweichungen und Feststellungen getroffen werden, werden diese direkt im Audit besprochen und dokumentiert. Diese Dokumente  werden durch den Zertifizierungsauschuss der CERT iQ GmbH geprüft und freigegeben.

Hinsichtlich eventueller Beschwerden über das Zertifizierungsverfahren und / oder über die erbrachten Auditorenleistungen wird auf den bestehenden Vertrag verwiesen. Es existiert hierfür ein Beschwerdeverfahren, um die Interessen des Kunden zu wahren und um eine neutrale Bewertung von Beschwerden vorzunehmen. Weitere Informationen hierzu können Sie jederzeit direkt von der CERT iQ GmbH erhalten.


Einsprüche / Beschwerden

Beschwerden geben wichtige Hinweise auf mögliche Schwachstellen im Managementsystem und weisen unter Umständen auf Fehler im Akkreditierungsverfahren hin. Daher sollen eingehende Beschwerden geprüft und mögliche Schwachstellen weiter verfolgt werden. Eingehende Beschwerden werden vom Sekretariat der Geschäftsstelle oder von den anderen CERT iQ Mitarbeiterin umgehend an den Geschäftsführer weitergeleitet, wenn sie aufgrund ihres Inhalts nicht direkt von den entgegennehmenden Mitarbeitern bearbeitet werden können [Interessenskonflikt].

Es ist dann die Aufgabe des Geschäftsführers der Zertifizierungsstelle, den eingehenden Beschwerden nachzugehen, Missverständnisse auszuräumen und zu versuchen, Einvernehmen mit dem Beschwerdeführer herzustellen. Der Beschwerdeführer erhält über den Eingang einer solchen Beschwerde, der Bewertung durch die Geschäftsführung und eventuell daraus resultierender Maßnahmen schriftlich Bescheid.

Beschwerden von Kunden über Entscheidungen der CERT iQ GmbH als Zertifizierungsstelle bezüglich Nichterteilung, Aussetzung, Entzug der Akkreditierung oder Beschwerden anderer substanzieller Art werden, falls die Beschwerde nicht ausgeräumt werden kann, durch die Schiedsstelle der CERT iQ Zertifizierungsdienstleistungen GmbH behandelt.

Der Schiedsgerichtsausschuss setzt sich aus Mitgliedern des Lenkungsgremiums zusammen. Der Ausschuss wird vom Leiter der Zertifizierungsstelle einberufen, sofern ein be­trof­fenes Unternehmen die Anhörung fordert. Der Ausschuss ist keinerlei Weisung unterworfen. Die Mindestzusammensetzung besteht aus drei Mitgliedern des Lenkungsgremi­ums, wo­bei ein Mitglied des betroffenen Wirtschaftsbereiches vertreten soll. Bei der Zusammensetzung ist darauf zu achten, dass jederzeit die Unparteilichkeit bzw. Neutralität des Ausschusses gewährleistet ist.

Bei Bedarf wird das Verfahren durch die IHK Nürnberg moderiert.

Nach erfolglosen Schlichtungsbemühungen steht den Parteien der Weg zu einem Gericht frei.

Ihre Einsprüche oder Beschwerden nimmt die Leitung der Zertifizierungsstelle der CERT iQ Zertifizierungsdienstleistungen GmbH entgegen.


CERT iQ Zertifizierungsdienstleistungen GmbH

Kundenservicebüro
Meeli-Beese-Str.19
90768 Fürth
Telefon    0911- 23 98 020
Telefax    0911- 23 98 0229

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